310-J
Änderung der Bekanntmachung zur Elektronischen Aktenführung
bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 26. März 2021, Az. D1 - 1500 - I - 1569/2021
- 1.
- Der Nr. 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 2. März 2020 (BayMBl. Nr. 119), die durch Bekanntmachung vom 23. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 404) geändert worden ist, werden die folgenden Nrn. 1.6 und 1.7 angefügt:
- „1.6
- Oberlandesgericht München
- 1.6.1
- In Verfahren zweiter Instanz nach der Zivilprozessordnung in der Zuständigkeit des 20. Zivilsenats, soweit die Verfahren in erster Instanz vor dem Landgericht Landshut geführt wurden, und in der Zuständigkeit des 10. Zivilsenats ab dem 26. April 2021.
- 1.6.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG in der Zuständigkeit des 2. Familiensenats, soweit die Verfahren in erster Instanz vor den Amtsgerichten Dachau, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Neuburg an der Donau, Starnberg oder Weilheim geführt wurden, und in der Zuständigkeit des 12. Familiensenats, soweit die Verfahren in erster Instanz vor den Amtsgerichten Altötting, Laufen, Miesbach, Mühldorf a. Inn, Rosenheim oder Traunstein geführt wurden, ab dem 26. April 2021.
- 1.7
- Landgericht Ingolstadt
In Verfahren erster Instanz nach der Zivilprozessordnung ab dem 17. Mai 2021.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 26. April 2021 in Kraft.
Heinz-Peter Mair
Ministerialdirigent