8110.0-A
Änderung der Bekanntmachung über den
Rahmenhygieneplan-Corona Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
sowie vergleichbare Einrichtungen gemäß § 51 SGB IX
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege
vom 8. Januar 2021, Az. II3/6430.01-1/251 und G54a-G8390-2020/4238-19
- 1.
- Nr. 3 der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege über den Rahmenhygieneplan-Corona Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke sowie vergleichbare Einrichtungen gemäß § 51 SGB IX vom 1. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 688), die durch Bekanntmachung vom 17. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 766) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 angefügt:
„5Um Maßnahmenziele und bereits vermitteltes Wissen der Teilnehmenden nicht zu gefährden, sollten generelle Schließungen und Betretungsverbote das letzte Mittel sein.“
- 1.2
- Die bisherigen Sätze 5 und 6 werden die Sätze 6 und 7.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 9. Januar 2021 in Kraft.
Werner Zwick Ministerialdirigent |
Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |