Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 3 vom 08.01.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

8110.0-A
  • Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung
  • Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Arbeitsförderung sowie Eingliederung behinderter Menschen und ausländischer Arbeitnehmer
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Schwerbehindertenrecht
  • Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – SGB IX, Teil 2)
  • Arbeits- und Berufsförderung sowie begleitende Hilfen im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen

8110.0-A

Änderung der Bekanntmachung über den
Rahmenhygieneplan-Corona Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
sowie vergleichbare Einrichtungen gemäß § 51 SGB IX

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege

vom 8. Januar 2021, Az. II3/6430.01-1/251 und G54a-G8390-2020/4238-19

1.
Nr. 3 der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege über den Rahmenhygieneplan-Corona Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke sowie vergleichbare Einrichtungen gemäß § 51 SGB IX vom 1. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 688), die durch Bekanntmachung vom 17. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 766) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 angefügt:

5Um Maßnahmenziele und bereits vermitteltes Wissen der Teilnehmenden nicht zu gefährden, sollten generelle Schließungen und Betretungsverbote das letzte Mittel sein.“

1.2
Die bisherigen Sätze 5 und 6 werden die Sätze 6 und 7.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 9. Januar 2021 in Kraft.

Werner Zwick

Ministerialdirigent

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor