Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 317 vom 12.05.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.0-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Rechtsgrundlagen. Schulorganisation, Schulaufsicht

2230.1.1.0-K

Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 22. April 2021, Az. III.3-BO7128.0/8/2

1Im Zuge der Weiterentwicklung der Lehrpläne sowie der in den letzten Jahren neu hinzugekommenen Aufgaben von Schule erfolgt eine Neuaufstellung der Fachberatungen bei den Staatlichen Schulämtern.

2Die als Fachberaterinnen und Fachberater bestellten Lehrkräfte unterstützen in dieser Eigenschaft das Staatliche Schulamt bei der Wahrnehmung seiner schulaufsichtlichen Aufgaben in den jeweiligen Fächern und Fachbereichen. 3Sie üben die Fachberatung im Rahmen ihres Hauptamtes aus.

1.Fachrichtungen der Fachberatung

In Weiterentwicklung der bisherigen Fachberatungen an den Staatlichen Schulämtern bestehen Fachberatungen für die folgenden Fachrichtungen:

  • Ernährung und Soziales, Werken und Gestalten
  • Technik
  • Wirtschaft und Kommunikation
  • Informatik
  • Sport
  • Verkehrs- und Sicherheitserziehung
  • Umwelterziehung, Klimaschutz und Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • optional zwei weitere Fächer aus der Stundentafel der Grund- und/oder Mittelschule bzw. schulart- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziele aus den jeweils aktuellen Lehrplänen

2.Aufgaben der Fachberatung

2.1
Die Fachberatungen haben im Wesentlichen folgende allgemeine Aufgaben für ihr Fach wahrzunehmen:
  • Unterstützung und Beratung der Schulrätinnen und Schulräte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrkräfte in fachlichen, didaktisch-methodischen und organisatorischen Fragen
  • Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf Schulamts- und Schulebene
  • Beratung der Schulen bei der Planung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung in Jahrgangsstufe 9 und der Abschlussprüfung in Jahrgangsstufe 10
  • Unterstützung bei dienstlichen Beurteilungen im Rahmen der Beurteilungsrichtlinien
  • Durchführung von Dienstbesprechungen im Auftrag des Staatlichen Schulamts
  • Mitwirkung in der 2. Phase der Lehrerbildung
  • Beratung der Schulen und Aufwandsträger bei der Errichtung, Ausstattung, Nutzung und Instandhaltung von Fachräumen
  • Beratung der Schulen und Aufwandsträger bei der Beschaffung und Pflege von Lehr- und Lernmitteln
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen, z. B. Sport in Schule und Verein, Verkehrserzieherinnen und Verkehrserziehern der Polizei
2.2
Für einzelne Fächer und Fachbereiche ergeben sich zusätzliche Aufgaben

im Fach Sport:

  • Organisation und Durchführung der Schulsportwettbewerbe, gegebenenfalls auch schulartübergreifend
  • Beratung der Schulen bei der Planung von schulischen Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt

im Fach Informatik:

  • Vernetzung und Kooperation mit den Beratern digitale Bildung sowie weiteren Institutionen und Akteuren im Bereich Digitale Bildung
  • Fachliche Begleitung der Implementierung des Pflichtfachs Informatik

in Verkehrs- und Sicherheitserziehung:

  • Zusammenarbeit mit der Polizei sowie allen Organisationen und Vereinen, die mit Verkehrs- und Sicherheitserziehung befasst sind
  • Erstellung eines Belegungsplans für die Jugendverkehrsschule in Absprache mit den Verkehrserzieherinnen und Verkehrserziehern der Polizei

im Fachbereich Umwelterziehung, Klimaschutz und Bildung für nachhaltige Entwicklung:

  • Unterstützung der Schulen bei fächerübergreifenden Projekten im Bereich „Umwelterziehung“
  • Beratung der Schulen bei der Gestaltung der Schulumgebung (z. B. Pausenhof, Schulgarten)
  • Erstellung von Übersichten über Unterrichtsmaterialien zum Thema „Umwelterziehung“
  • Erstellung von Konzepten zur Umsetzung von Zielen und Handlungsempfehlungen der Bildung für nachhaltige Entwicklung vor dem Hintergrund regionaler Gegebenheiten

bei optionaler Wahl des Faches Englisch:

  • Förderung des interkulturellen Austauschs und Anbahnung von Partnerschaften mit Schulen im englischsprachigen Ausland (z. B. Beratung und fachliche Begleitung von Schüleraustausch- oder Klassenfahrten)
  • Fortbildung für Grundschullehrkräfte, die in Englisch unterrichten bzw. Einbringung in die „Fortbildungsoffensive Englisch“ im Bereich der Mittelschule
  • Fachliche Begleitung von Schulen mit dem Profil „Bilinguale Grundschule Englisch“

bei optionaler Wahl des Faches Musik:

  • Organisation und Durchführung von musikalischen Veranstaltungen, gegebenenfalls auch schulartübergreifend
  • Beratung der Schulen bei der Planung von schulischen Veranstaltungen mit musikalischem Schwerpunkt
  • Begleitung von Schulen mit besonderer Profilbildung
  • Erstellung von Konzepten und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zur Anbahnung musikalischer Grundlagen und Kompetenzen bei Lehrkräften

3.Ergänzende Regelungen

3.1
Kooperation

1Im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit zweier Schulämter können gemeinsame Fachberatungen für die gesamte Kooperationseinheit bestimmt werden. 2Die Fachrichtungen werden in enger Absprache entsprechend auf die kooperierenden Staatlichen Schulämter aufgeteilt.

3.2
Anrechnungsstunden

Das Staatliche Schulamt gewährt den Fachberaterinnen und Fachberatern Anrechnungsstunden entsprechend den wahrgenommenen Aufgaben im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Nr. 3.3 der Bekanntmachung über Stundenermäßigungen und Anrechnungsstunden der Lehrkräfte und Fachlehrkräfte an staatlichen Grund- und Mittelschulen vom 22. August 2019 (BayMBl. Nr. 384).

3.3
Sachausgaben

Die für die Tätigkeit der Fachberatung anfallenden Sachausgaben sind aus Mitteln des Staatlichen Schulamtes zu bestreiten.

3.4
Dienstreisen

1Dienstanreiseanordnung für die Fachberaterinnen und Fachberater erteilt die Regierung. 2Sie kann diese Befugnis auf das Staatliche Schulamt übertragen.

4.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 13. September 2021 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Dienstanweisung für die Fachberatung bei den Staatlichen Schulämtern vom 8. Mai 1995 (KWMBl. I S. 205) tritt mit Ablauf des 12. September 2021 außer Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor