Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 341 vom 19.05.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Termine für die Anmeldung an den Realschulen
für das Schuljahr 2022/2023

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 29. April 2021, Az. IV.2-BS6301-5.9 394

1.
Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).
2.
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
  • Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 9. Mai 2022 bis 13. Mai 2022.
  • Schülerinnen und Schüler der Mittelschule und des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 29. Juli 2022; eine Voranmeldung in der Zeit vom 9. Mai 2022 bis 13. Mai 2022 wird empfohlen.

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart. An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

a)
das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Mittelschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,
b)
das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,
c)
ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und
d)
ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.

Zudem muss der Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes vorgelegt werden. Wird der Nachweis nicht spätestens bis zum Unterrichtsbeginn am 13. September 2022 vorgelegt oder ergibt sich, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann (insbesondere bei Personen mit vorübergehender medizinischer Kontraindikation), erfolgt zwar eine Aufnahme in die Schule. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter hat jedoch das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Schule befindet, mittels der Dokumentationshilfe, die gleichzeitig die Funktion eines Übermittlungsbogens an das zuständige Gesundheitsamt hat (vgl. Anlage 5 zum KMS vom 28. Februar 2020 an alle staatlichen Schulen zum Masernschutzgesetz), zu benachrichtigen.

3.
Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) und Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen findet vom 17. Mai 2022 bis 19. Mai 2022 statt. Für begründete Ausnahmefälle wird in den letzten Tagen der Sommerferien ein Nachtermin durchgeführt. Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.
4.
Die Unterrichtsplanung ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens 16. Mai 2022 dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 20