Ausschreibung der Leitung des Sachgebiets 42.2
an der Regierung von Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. April 2021, Az. VI.7-BP9070.0/20/2
Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) des Sachgebietes 42.2 „Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitsberufe“ an der Regierung von Unterfranken ist ab 1. November 2021 neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Der Leitung des Sachgebiets 42.2 an der Regierung von Unterfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Staatliche Schulaufsicht für die Berufsschulen und beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Ernährung und Versorgung sowie Klassen der Berufsvorbereitung
- Staatliche Schulaufsicht für berufliche Schulen in den Fachrichtungen Sozial- und Gesundheitswesen sowie Musik und Kosmetik, insbesondere auch Überwachung der Organisation des Schul- und Unterrichtsbetriebs
- Fragen des Religions- und Ethikunterrichts in Kooperation mit den Religionsgemeinschaften
- Fragen des Baus und der Ausstattung der einschlägigen beruflichen Schulen
- Innere Schulentwicklung und Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen
- Evaluation an beruflichen Schulen
- Personalwesen an privaten und öffentlichen Schulen der im ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Bereiche, insbesondere schulaufsichtliche Genehmigung des Lehrpersonals
- Ausbildung der Studienreferendare für das Lehramt an beruflichen Schulen
- Geschäftsstatistik und sonstige statistische Angelegenheiten der beruflichen Schulen
- Schulfachliche Stellungnahmen zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen an privaten und kommunalen Schulen
- Angelegenheiten des Telekollegs und der Erwachsenenbildung
- Prüfungswesen in den o. g. Fachbereichen und Ergänzungsprüfung Fachhochschulreife
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenen Funktion in der Leitung einer beruflichen Schule (Schulleiter/Schulleiterin, Ständiger Vertreter/Ständige Vertreterin, Weiterer Ständiger Vertreter/Weitere Ständige Vertreterin, Mitglied der erweiterten Schulleitung) sowie Verwaltungserfahrung in einem anderen, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus nachgeordnetem Bereich oder im Staatsministerium. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) sollte neben herausragenden fachlichen Qualifikationen über gute EDV-Kenntnisse, Verhandlungsgeschick, ein sicheres und gewinnbringendes Auftreten, Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, eine hohe Konfliktfähigkeit, eine ausgeprägte Teamfähigkeit sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben und deren verwaltungstechnische Abwicklung verfügen.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin (m/w/d) Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Stefan Graf
Ministerialdirektor