2231-A
Änderung der Richtlinie zu Gewährung eines Ersatzes von
Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung
aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 21. Mai 2021, Az. V3/6511-1/623
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) vom 26. März 2021 (BayMBl. Nr. 229) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1 Satz 1 wird das Wort „März“ durch das Wort „Mai“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 3 Satz 1 werden die Wörter „ , Februar und März“ durch die Wörter „bis Mai“ und die Angabe „30. September“ durch die Angabe „31. Oktober“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 5.2 Satz 2 werden die Wörter „ , Februar und März“ durch die Wörter „bis Mai“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 5.3.1 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In Satz 4 wird die Angabe „30. September“ durch die Angabe „31. Oktober“ ersetzt.
- 1.4.2
- In Satz 5 werden die Wörter „zwischen den Begünstigten und den Aufenthaltsgemeinden“ gestrichen.
- 1.5
- Nr. 5.3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- In Satz 2 wird die Angabe „30. September“ durch die Angabe „31. Oktober“ ersetzt.
- 1.5.2
- Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
„3Eine kommunale Aufstockung des staatlichen Beitragsersatzes ist außerhalb der Bewilligung nach Nr. 5.1 abzuwickeln.“
- 1.5.3
- Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 3. Juni 2021 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor