Ausschreibung der Stelle
einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen (m/w/d)
für die beruflichen Schulen an der
Staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 18. Mai 2021, Az. IV.9-BS4305.8-37 921
Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen (m/w/d) für die beruflichen Schulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken ist zum 1. August 2021 neu zu besetzen. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken zugeordnet. Der Dienstort ist Nürnberg. Die Staatliche Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung Ansprechpartnerin für Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Mittelfranken und nimmt nach Art. 78 Abs. 2 BayEUG die Aufgaben wahr, die über den Bereich einer Schule hinausgehen.
Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. August 2019 (BayMBl. Nr. 316) geändert worden ist, folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen,
- Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen,
- bei Bedarf Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule im Rahmen der Aufgabenschwerpunkte der Staatlichen Schulberatung (z. B. Supervision, Coaching, kollegiale Fallberatung),
- Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften,
- Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie den bayerischen Universitäten.
Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst, an der ALP Dillingen, am ISB oder an einer Staatlichen Schulberatungsstelle tätig sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Befähigung für ein Lehramt an beruflichen Schulen oder für das Lehramt an Gymnasien (bei Lehramt an Gymnasien: Nachweis über eine mindestens vierjährige Unterrichts- und schulpsychologische Beratungserfahrung an einer beruflichen Schule erforderlich),
- abgeschlossenes Studium im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt,
- aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe,
- Nachweis über die notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation.
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Neben dem allgemeinen Leistungs- und Eignungsbild kommt der für die Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt hohes Gewicht zu. Hierfür bildet die entsprechende Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung ein erstes Indiz, das durch eine ggf. vorhandene wissenschaftliche (bzw. wissenschaftlich-künstlerische/wissenschaftlich-sportpraktische) Qualifikation im relevanten Fachbereich (in der Regel Promotion, Habilitation, einschlägige fachwissenschaftliche Publikationen) ergänzt werden kann.
Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d) über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d) soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerberinnen bzw. Bewerber (m/w/d) reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern vom 27. April 2021 (BayMBl. Nr. 332) bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. März 2021 (BayMBl. Nr. 272)).
In den Fällen, in denen mehrere Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und nach dem Ergebnis der dienstlichen Beurteilungen im Hinblick auf das jeweilige Statusamt im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird ein strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt, dessen Ergebnis dann der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt wird.
Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken zuständiger Dienstvorgesetzter erstellt der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Mittelfranken unter Einbeziehung des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und legt diese gesammelt dem Staatsministerium (Ref. IV.9) vor.
Den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken sowie beim Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.
Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Frau OStRin Mira Neygandhi (Tel.: 089 2186-2716) gerne zur Verfügung.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
- beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken: vier Wochen
- zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9): sechs Wochen
nach Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt.
Stefan Graf
Ministerialdirektor