2154-I
Corona-Pandemie: Feststellung des Endes der Katastrophe in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 4. Juni 2021, Az. D4-2257-3-43
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt folgende Bekanntmachung:
Das Ende der am 9. Dezember 2020 festgestellten Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) wird mit Ablauf des 6. Juni 2021 festgestellt.
Begründung:
Am 9. Dezember 2020 wurde aufgrund eines sich sehr dynamisch entwickelnden Infektionsgeschehens verbunden mit steigender Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten erneut das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern festgestellt (BayMBl. Nr. 710). Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist nunmehr konstant rückläufig und die Situation in den Krankenhäusern entspannt sich zunehmend. Immer mehr Personen konnten durch ein Impfangebot immunisiert werden; die Zahl der Geimpften steigt konstant. Die Gefahr im Sinne von Art. 1 Abs. 2 BayKSG kann daher auf andere Weise als im Zusammenwirken der im Katastrophenschutz unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde Mitwirkenden abgewendet werden. Ein Ereignis im Sinne des Art. 1 Abs. 2 BayKSG liegt nicht mehr vor. Daher ist das Ende der Katastrophe nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG festzustellen.
Joachim Herrmann
Staatsminister