2251-WK
Bekanntmachung des Deutschlandradios
Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD
und des Deutschlandradios
vom 1. Februar 2021
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 29 Abs. 4 des Medienstaatsvertrags (MStV) in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme im Jahr 2021. Die Auflistung folgt nachstehend.
Köln, den 6. Mai 2021
Deutschlandradio
– Körperschaft des öffentlichen Rechts –
Dr. Markus Höppener
Justiziar