Bekanntmachung der Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten
von unionsweiter Bedeutung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 29. April 2021, Az. 62a-U8645.0-2017/6-307
- 1. 1Gemäß Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 verfügen die Mitgliedstaaten über Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung, die nach Feststellung der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind. 2Die Managementmaßnahmen sollen die Auswirkungen dieser Arten auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimieren. 3Der Öffentlichkeit wurde erstmalig im Herbst 2017 durch die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementmaßnahmenblättern nach den §§ 40e und 40f des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Möglichkeit gegeben, sich an der Vorbereitung der Managementmaßnahmen für die Arten der Liste (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 in Verbindung mit Anhang zu Art. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141) zu beteiligen. 4Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Auswertung werden die Managementmaßnahmen überarbeitet und können unter der Internetadresse
https://www.lfu.bayern.de/natur/neobiota/invasive_arten/index.htm
eingesehen werden. 5Die Auswahl der Maßnahmen und deren konkrete Ausgestaltung erfolgt im Einzelfall entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch die zuständige Behörde. 6Das Vorgehen nach den Sätzen 3 bis 5 gilt auch bei weiteren Managementmaßnahmenblättern in Folge von Aktualisierungen der Liste gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014.
- 2. 1Die Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft. 2Die Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung vom 8. November 2018 (AllMBl. S. 1356) und vom 1. August 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 326) werden aufgehoben.
Viola Himmelsbach
Ministerialdirigentin