Stellenausschreibung
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stelle entgegengesehen, die auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden kann:
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in München
Voraussetzung für die Übertragung der Stelle ist die Bereitschaft für eine Verwendung in Augsburg.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 11. November 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 506 vom 4. Dezember 2019), Bezug genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).
Bewerbungsfrist: 28. Juni 2021.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.