Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 423 vom 23.06.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

913-B
  • Verkehrswesen
  • Straßen und Wege
  • Straßenbau

913-B

Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit
lockerer Randbebauung – RLuS 2012, Fassung 2020

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 26. Mai 2021, Az. 49-4384-2-1

Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion

nachrichtlich

Bayerischer Oberster Rechnungshof
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern
Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Nordbayern
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag

Anlage:     Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 03/2021

  1. 1. Allgemeines

1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 03/2021 mitgeteilt, dass die mit ARS Nr. 29/2012 bekanntgegebenen Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2012 überarbeitet wurden. 2Eine Überarbeitung wurde notwendig, um das Emissionsmodell bezüglich der Motoremissionen auf den aktuellen Stand des Handbuches für Emissionsfaktoren des Straßenverkehres (Version 4.1 – HBEFA 4.1) zu bringen. 3Auch die nicht motorbedingten Partikelemissionen werden nunmehr dem HBEFA 4.1 entnommen. 4Die Papierversion wurde dabei lediglich in geringem Maße redaktionell überarbeitet.

  1. 2. Anwendung

1Auf die Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2012 in der Fassung 2020 sowie das aktualisierte Berechnungsprogramm RLuS 2.1 (Ausgabe 2012, Fassung 2020) der Firma Lohmeyer GmbH wird hingewiesen. 2Das BMVI bittet um die Anwendung im Bereich der Bundesfernstraßen. 3Die Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung – RLuS 2012, Fassung 2020 und das zugehörige PC-Berechnungsverfahren werden hiermit eingeführt und sind ab sofort bei allen Immissionsabschätzungen an Bundesstraßen, Staatsstraßen und an den Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.

  1. 3. Außerkrafttreten

1Das ARS Nr. 12/2012 vom 19. Dezember 2012 „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen – RLuS 2012“ ist nicht mehr anzuwenden. 2Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 27. Februar 2013 (AllMBl. 2013 S. 134) wird aufgehoben.

  1. 4. Bezugsmöglichkeit

1Die Papierversion der RLuS 2012, Fassung 2020 ist unter der FGSV-Nr. 210 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 15-17, 50999 Köln erhältlich. 2Das PC-Berechnungsprogramm kann per Download inklusive Benutzerhandbuch bezogen werden bei der Firma Lohmeyer GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden.

Helmut Schütz

Ministerialdirektor



Anlage