2231-A
Änderung der Bekanntmachung über den Rahmenhygieneplan zur
Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und
Heilpädagogische Tagesstätten nach der jeweils geltenden
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege
vom 24. Juni 2021, Az. V3/6512-1/443 und G54-G8390-2020/2796
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege über den Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT) vom 17. November 2020 (BayMBl. Nr. 662), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 418) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1.3 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„3Arbeitsplätze sind zum Beispiel Gruppen- und Nebenräume sowie Funktionsräume.“
- 1.1.2
- In Satz 4 wird das Wort „jedoch“ gestrichen.
- 1.1.3
- Satz 5 wird aufgehoben.
- 1.1.4
- Die Sätze 6 bis 17 werden die Sätze 5 bis 16.
- 1.2
- Nr. 1.4 Satz 8 wird wie folgt gefasst:
„8Ferner entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen für Schulkinder und Beschäftigte, die überwiegend oder ausschließlich Schulkinder betreuen, nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes, zum Beispiel bei der Hausaufgabenbetreuung, in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 26. Juni 2021 in Kraft.
Dr. Markus Gruber Ministerialdirektor |
Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |