Änderung der Bekanntmachung „Corona-Pandemie:
Rahmenkonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur
Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Hallen- und Freibädern sowie
Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels“
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege
vom 28. Juni 2021, Az. 74-4870/223/4 und G55b-G8390-2021/191-35
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege „Corona-Pandemie: Rahmenkonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Hallen- und Freibädern sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels“ vom 11. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 407) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2.2 wird wie folgt gefasst:
„2.2 Mindestabstand
Das Schutz- und Hygienekonzept muss jeweils sicherstellen, dass zwischen allen Gästen, für die die Kontaktbeschränkung gilt, ein Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit einzuhalten ist. Es darf nicht mehr als ein Besucher je 10 m2 zugänglicher Fläche gleichzeitig zugelassen werden.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 11. Juni 2021 in Kraft.
Dr. Ulrike Wolf Ministerialdirektorin |
Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |