Bekanntgabe der Genehmigung der Satzung des Medizinischen Dienstes Bayern
(MD Bayern)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 24. Juni 2021, Az. 33b-K4205-2020/1-96
Auf Grund des § 412 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wird Folgendes bekannt gemacht:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Satzung des Medizinischen Dienstes Bayern am 7. Juni 2021 genehmigt.
Dementsprechend ist das Datum des Ablaufs des Monats, in dem die Genehmigung erteilt wurde, der 30. Juni 2021. Ab diesem Datum nimmt der Medizinische Dienst Bayern seine Aufgaben nach den neuen Regelungen infolge des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz, BGBl. 2019 I S. 2789) wahr.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor