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Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinien für die
Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus –
Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 30. Dezember 2020, Az. I.7-BO1371.0/44/270
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen vom 28. Juni 2018 (KWMBl. S. 237) wird wie folgt geändert:
Nr. 6.2 wird wie folgt gefasst:
- „6.2
- Bewilligungszeitraum
Der im Zuwendungsbescheid festzusetzende Bewilligungszeitraum endet frühestens nach Ablauf des dritten Kalenderjahres seit Erlass des Zuwendungsbescheids, spätestens jedoch am 31. Dezember 2021.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirigent