Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 472 vom 07.07.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Verwaltungsvorschrift

7071-W
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsverfassung
  • Wirtschaftsförderung
  • Förderungsprogramme mit mittelstandspolitischer Zielsetzung

7071-W

Änderung der Richtlinien für die
Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2)
geschädigten Unternehmen und Soloselbständigen

(„Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 11. Juni 2021, Az. 37-3509/108/2

  1. 1. Die Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Soloselbständigen („Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“) vom 3. April 2020, Az. PGS-3560/2/1 (BayMBI. Nr. 175), die durch Bekanntmachung vom 22. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 818) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:

In Nr. 12 wird die Angabe „30. Juni 2021“ durch „31. Dezember 2021“ ersetzt.

  1. 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2021 in Kraft.

Dr. Sabine Jarothe

Ministerialdirektorin