7071-W
Änderung der Richtlinien für die
Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2)
geschädigten Unternehmen und Soloselbständigen
(„Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 11. Juni 2021, Az. 37-3509/108/2
- 1. Die Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Soloselbständigen („Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“) vom 3. April 2020, Az. PGS-3560/2/1 (BayMBI. Nr. 175), die durch Bekanntmachung vom 22. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 818) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
In Nr. 12 wird die Angabe „30. Juni 2021“ durch „31. Dezember 2021“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2021 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin