Berichtigung
Nr. 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes vom 5. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 456) wird wie folgt berichtigt:
In Nr. 37.5 wird die Angabe „Art. 37 Abs. 5“ durch die Angabe „Art. 37 Abs. 4“ ersetzt.