Änderung der Bekanntmachung „Corona-Pandemie:
Rahmenhygienekonzept für Märkte“
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege
vom 7. Juli 2021, Az. 35-4050/49/3 und G52c-G8390-2021/3594-8
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege „Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept für Märkte“ vom 11. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 404) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Satz 1 der Präambel werden die Worte „ab dem 1. Juni 2021“ gestrichen.
- 1.2
- In Ziffer 1.1 werden die Worte „und keine großen Besucherströme anziehen“ gestrichen.
- 1.3
- In Ziffer 3.2 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:
„3Die Zahl der gleichzeitig auf dem Marktgelände anwesenden Besucher darf nicht höher als ein Besucher je 10 m2 für die ersten 800 m2 sowie zusätzlich ein Besucher je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Marktfläche sein.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 6. Juli 2021 in Kraft.
Dr. Ulrike Wolf Ministerialdirektorin |
Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |