2129.2-U
Änderung der Richtlinien für Darlehen an
mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
freiberuflich Tätige zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
(Bayerisches Umweltkreditprogramm)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 28. Juni 2021, Az. 71d-A0730.7-2012/20-246
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen (Bayerisches Umweltkreditprogramm) vom 13. November 2018 (AllMBl. S. 1103) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 13 wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2021“ durch die Angabe „30. September 2021“ ersetzt.
- 1.2
- Satz 2 wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2021 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor