8110.0-A
Änderung der Bekanntmachung über den Rahmenhygieneplan-Corona
Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege
vom 15. Juli 2021, Az. II3/6430.01-1/252 und G5A-Sz-G8000-2020/122-914
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege über den Rahmenhygieneplan-Corona Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung vom 25. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 390) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 6 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Satz 1 wird aufgehoben.
- 1.1.2
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 1 und wird wie folgt gefasst:
„1Bei der Nutzung der Fahrdienste haben die Werkstattbeschäftigten sowie die Förderstättenbesuchenden eine FFP2-Maske zu tragen.“
- 1.1.3
- Die bisherigen Sätze 3 bis 6 werden die Sätze 2 bis 5.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 22. Juli 2021 in Kraft.
Dr. Markus Gruber Ministerialdirektor |
Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |