Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 503 vom 21.07.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

8110.0-A
  • Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung
  • Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Arbeitsförderung sowie Eingliederung behinderter Menschen und ausländischer Arbeitnehmer
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – Schwerbehindertenrecht
  • Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – SGB IX, Teil 2)
  • Arbeits- und Berufsförderung sowie begleitende Hilfen im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen

8110.0-A

Änderung der Bekanntmachung über den Rahmenhygieneplan-Corona
Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege

vom 15. Juli 2021, Az. II3/6430.01-1/252 und G5A-Sz-G8000-2020/122-914

1.
Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege über den Rahmenhygieneplan-Corona Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung vom 25. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 390) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 6 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Satz 1 wird aufgehoben.
1.1.2
Der bisherige Satz 2 wird Satz 1 und wird wie folgt gefasst:

1Bei der Nutzung der Fahrdienste haben die Werkstattbeschäftigten sowie die Förderstättenbesuchenden eine FFP2-Maske zu tragen.“

1.1.3
Die bisherigen Sätze 3 bis 6 werden die Sätze 2 bis 5.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 22. Juli 2021 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor