2030.8.5-J
Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung von
Vorschüssen an Gerichtsvollzieher in besonderen Fällen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 30. Juni 2021, Az. A2 - 2105 - IV - 6094/2015
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Gewährung von Vorschüssen an Gerichtsvollzieher in besonderen Fällen vom 26. Februar 1990 (JMBl. S. 25), die durch Bekanntmachung vom 8. November 2001 (JMBl. S. 210) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2.1 wird die Angabe „5000“ durch die Angabe „10 000“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 2.2 wird die Angabe „7.500“ durch die Angabe „15 000“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Juli 2021 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor