Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 507 vom 21.07.2021

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2030.8.5-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Beamtenrechtliche Fürsorgepflichten
  • Vorschüsse und Unterstützungen

2030.8.5-J

Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung von
Vorschüssen an Gerichtsvollzieher in besonderen Fällen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 30. Juni 2021, Az. A2 - 2105 - IV - 6094/2015

1.
Die Bekanntmachung über die Gewährung von Vorschüssen an Gerichtsvollzieher in besonderen Fällen vom 26. Februar 1990 (JMBl. S. 25), die durch Bekanntmachung vom 8. November 2001 (JMBl. S. 210) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2.1 wird die Angabe „5000“ durch die Angabe „10 000“ ersetzt.
1.2
In Nr. 2.2 wird die Angabe „7.500“ durch die Angabe „15 000“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Juli 2021 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor