Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 508 vom 21.07.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Verwaltungsvorschrift

7840-L
  • Wirtschaftsrecht
  • Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
  • Landwirtschaftliche Marktordnung
  • Allgemeines

7840-L

Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
(Marktstrukturverbesserungs-Richtlinie, MstrVerbR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

vom 24. Juni 2021, Az. M3-7601-1/457

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserungs-Richtlinie, MstrVerbR) vom 6. Februar 2019 (BayMBl. Nr. 78), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. April 2020 (BayMBl. Nr. 207), wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 6.4 erster Spiegelstrich wird folgender neuer Punkt eingefügt:
„●
25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für die Schlachtung von Tieren zugelassen ist und der Antragsteller die Schwellenwerte für Kleinstunternehmen sowie kleine Unternehmen im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 nicht überschreitet;“
1.2
In Nr. 7.4.3 werden folgende neue Sätze 3 bis 6 ergänzt:

3Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. 4Die Zuwendungen aus diesem Programm stellen freiwillige Leistungen dar. 5Diese können nur insoweit bewilligt werden, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. 6Unter Umständen kann daher ein Zuwendungsantrag wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht mehr bewilligt werden.“

1.3
In Nr. 8. wird das Datum „31. Dezember 2021“ durch das Datum „30. Juni 2023“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. Juni 2021 in Kraft.

Hubert Bittlmayer

Ministerialdirektor