Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 527 vom 28.07.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2032-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten

2032-K

Änderung der Bekanntmachung über die Zuordnung von im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ausgeübten Funktionen
zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 14. Juli 2021, Az. II.5-BP4012.0/26

1.
Die Bekanntmachung über die Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen vom 10. Mai 2011 (KWMBl. S. 106), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 21. Oktober 2019 (BayMBl. Nr. 464, BayMBl. 2020 Nr. 804) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
2.
Die Anlage „Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen“ wird wie folgt geändert:
2.1
Nr. 15 wird wie folgt geändert:
2.1.1
In der linken Spalte wird nach Buchst. k) folgender neuer Buchst. l) eingefügt:

l) als Ausbildungsleitung der berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen“

2.1.2
In der linken Spalte werden die bisherigen Buchst. l), m) und n) die Buchst. m), n) und o).
2.1.3
In der linken Spalte wird folgender neuer Buchst. p) angefügt:

p) als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Förderschulen, soweit Koordinator oder Koordinatorin“

2.1.4
In der rechten Spalte wird bei Buchst. a) die Angabe „a) bis k)“ durch die Angabe „a) bis l)“ ersetzt.
2.1.5
In der rechten Spalte wird beim neuen Buchst. m) die Angabe „l)“ durch die Angabe „m)“ ersetzt.
2.1.6
In der rechten Spalte wird beim neuen Buchst. n) die Angabe „m) und n)“ durch die Angabe „n) bis p)“ ersetzt.
2.2
In Nr. 19 Buchst. f) wird vor dem Wort „Schulpsychologe“ das Wort „als“ gestrichen.
2.3
Nr. 33 wird wie folgt geändert:
2.3.1
In der linken Spalte wird folgender Buchst. i) angefügt:

i) als Leiter oder Leiterin der Stabsstelle Medien.Pädagogik.Didaktik.| eSessions zentral – regional an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung“

2.3.2
In der rechten Spalte wird die Angabe „h)“ durch die Angabe „h – i)“ ersetzt.
2.4
Nr. 39 wird wie folgt geändert:
2.4.1
In der linken Spalte wird in Buchst. b) das Wort „vier“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
2.4.2
In der linken Spalte werden in Buchst. d) vor dem Wort „Stellvertreter“ die Wörter „erster oder zweiter“ eingefügt sowie vor dem Wort „Stellvertreterin“ die Wörter „erste oder zweite“.
2.5
Nr. 43 wird wie folgt geändert:
2.5.1
In der linken Spalte wird folgender Buchst. p) angefügt:

p) als Leiter oder Leiterin der Stabsstelle Medien.Pädagogik.Didaktik. | eSessions zentral – regional an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung“

2.5.2
In der rechten Spalte wird die Angabe „o)“ durch die Angabe „o) bis p)“ ersetzt.
2.6
Nr. 45 wird wie folgt geändert:

In der linken Spalte werden in Buchst. b) die Wörter „einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 1 000 Schülern und Schülerinnen“ durch die Wörter „einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 800 Schülern und Schülerinnen

oder

einer kooperativen Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 1 000 Schülern und Schülerinnen“ ersetzt.

3.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Juli 2021 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor