Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 533 vom 30.07.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)

2230.1.1.1-K

Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch
„Private Handynutzung an Schulen“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Juli 2021, Az. l.4-BO1350/145/144

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Private Handynutzung an Schulen“ vom 27. August 2018 (KWMBl. S. 348) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 3 Satz 3 werden die Wörter „im Schuljahr 2020/21“ durch die Wörter „in den Schuljahren 2020/21 bis 2022/23“ ersetzt.
1.2
In Nr. 4 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 29. Juli 2021 in Kraft.

Begründung

Zu Nr. 1.1 und 1.2:

Den am Schulversuch teilnehmenden Schulen soll es bis einschließlich des Schuljahres 2022/23 gestattet bleiben, die im Schulversuch getroffene Regelung zur privaten Nutzung von Mobilfunktelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien weiter anzuwenden. Die bisher vorgesehene Beschränkung auf das Schuljahr 2020/21 wird entsprechend angepasst und die Geltungsdauer der Bekanntmachung wird insgesamt verlängert.

Zu Nr. 2:

Hier ist das Inkrafttreten geregelt.

Stefan Graf

Ministerialdirektor