2230.1.1.1-K
Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch
„Private Handynutzung an Schulen“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 27. Juli 2021, Az. l.4-BO1350/145/144
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Private Handynutzung an Schulen“ vom 27. August 2018 (KWMBl. S. 348) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 3 Satz 3 werden die Wörter „im Schuljahr 2020/21“ durch die Wörter „in den Schuljahren 2020/21 bis 2022/23“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 4 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 29. Juli 2021 in Kraft.
Begründung
Zu Nr. 1.1 und 1.2:
Den am Schulversuch teilnehmenden Schulen soll es bis einschließlich des Schuljahres 2022/23 gestattet bleiben, die im Schulversuch getroffene Regelung zur privaten Nutzung von Mobilfunktelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien weiter anzuwenden. Die bisher vorgesehene Beschränkung auf das Schuljahr 2020/21 wird entsprechend angepasst und die Geltungsdauer der Bekanntmachung wird insgesamt verlängert.
Zu Nr. 2:
Hier ist das Inkrafttreten geregelt.
Stefan Graf
Ministerialdirektor