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Schulversuch StarS hoch V: Starke Schulen – starker Verbund
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 13. Juli 2021, Az. VII.3-BS4646.0/11/7
Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „StarSV: Starke Schulen – starker Verbund“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:
- 1.
- Inhalte und Ziele
1Die Mittelschule ist ein fester und unentbehrlicher Bestandteil der Bildungslandschaft in Bayern und für Kommunen ein bedeutender Standortfaktor. 2Der Schulversuch „StarSV: Starke Schulen – starker Verbund“ hat sich zum Ziel gesetzt, die vor zehn Jahren eingerichteten Mittelschulverbünde inhaltlich weiterzuentwickeln, um sowohl eine Stärkung der Verbünde als auch der im Verbund kooperierenden Einzelschulen zu erreichen. 3Angestrebt wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb der Verbünde durch die Entwicklung passgenauer pädagogischer, organisatorischer und struktureller Konzepte. 4Im Schulversuch generierte Ansätze werden erprobt und ausgewertet, um erfolgversprechende Maßnahmen bayernweit zu ermöglichen bzw. zu implementieren.
5Im Einzelnen geht es im Schulversuch um die
- Sicherung und Weiterentwicklung eines attraktiven, qualitätsvollen und auf die Region/das Einzugsgebiet abgestimmten Bildungsangebots der Mittelschule im jeweiligen Verbund;
- Übernahme von Verantwortung durch und für den Verbund durch die Entwicklung von tragfähigen, effizienten und passgenauen Kooperationsformen;
- Einrichtung schulübergreifender, handlungsfähiger und synergetischer Leitungsteams;
- Unterstützung der Zielsetzung durch die Zusammenarbeit der Schulaufwandsträger der Verbundschulen;
- Entwicklung zu einer Verbundgemeinschaft, die Verantwortung für das Bildungsangebot im Verbundsprengel übernimmt.
6Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:
7Handlungsfeld Einzelschule:
- Schaffung eines Konsenses im Hinblick auf das Zusammenwirken im Verbund;
- Stärkung und Weiterentwicklung des Schulprofils durch Schwerpunktsetzungen;
- Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen, externen Partnern vor Ort.
8Handlungsfeld Verbund:
- partnerschaftliche Übernahme von gemeinsamer Verantwortung;
- Bildung eines institutionalisierten, eng zusammenarbeitenden Leitungsteams;
- Nutzung des eigenverantwortlichen Handlungsspielraums des Verbunds.
9Handlungsfeld Kooperation mit Sachaufwandsträgern:
- Weiterentwicklung der Bildungsgemeinschaft in der Region durch Profilbildung und Kooperation;
- aktive Zusammenarbeit in der Verbundversammlung.
- 2.
- Laufzeit
Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2021/2022 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2023/2024.
- 3.
- Modellverbünde
1Folgende Verbünde mit den dazugehörigen Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
Schulverbund | Schulnamen | Schulnr. | Reg.- bez. |
---|---|---|---|
Altötting-Neuötting | Weiß-Ferdl-Mittelschule, Altötting | 2326 | Obb. |
Max-Fellermeier-Mittelschule, Neuötting | 2344 | ||
Mittelschule Tüßling | 2354 | ||
Südost, Giesing, Harlaching, Ramersdorf |
Mittelschule München, Ichostraße 2 | 2201 | Obb. |
Mittelschule München, Fromundstraße 5 | 2172 | ||
Mittelschule München, Cincinnatistraße 63 | 2135 | ||
Mittelschule München, Perlacher Straße 114 | 2231 | ||
Rosenheim 1 | Mittelschule Rosenheim-Westerndorf St. Peter | 1202 | Obb. |
Mittelschule Rosenheim, Am Luitpoldpark | 2125 | ||
Deggendorf-Metten | St.-Martin-Mittelschule Deggendorf | 3577 | Ndb. |
Theodor-Heuss-Mittelschule Deggendorf | 3579 | ||
Mittelschule Metten | 3612 | ||
VierStädtedreieck | Mittelschule Pressath | 4750 | Opf. |
Markus-Gottwalt-Mittelschule Eschenbach i. d. Opf. | 4729 | ||
Mittelschule Grafenwöhr | 4736 | ||
Mitttelschule Kirchenthumbach | 4739 | ||
Regnitztal | Mittelschule Hirschaid | 5610 | Ofr. |
Mittelschule Strullendorf | 5632 | ||
Mittelschule Hallerndorf | 5728 | ||
Eckersdorf/ Hummeltal/ Neudrossenfeld |
Mittelschule Eckersdorf | 5649 | Ofr. |
Mittelschule Hummeltal | 5656 | ||
Friedrich-von-Ellrodt-Mittelschule Neudrossenfeld | 5832 | ||
Schwabach Stadt und Land |
Mittelschule Wendelstein | 6945 | Mfr. |
Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach | 6690 | ||
Johannes-Kern-Mittelschule Schwabach | 6691 | ||
Mittelschule Rednitzhembach | 6931 | ||
Schweinfurt West | Mittelschule Holderhecke Bergrheinfeld | 7884 | Ufr. |
Balthasar-Neumann-Mittelschule Werneck | 7918 | ||
Bad Brückenau | Mittelschule Bad Brückenau | 7646 | Ufr. |
Sinntalschule Wildflecken – Mittelschule | 7685 | ||
Oy-Pfronten | Mittelschule Oy-Mittelberg | 8956 | Schw. |
Mittelschule Pfronten | 8852 | ||
Donau-Günz | Maria-Theresia-Mittelschule Günzburg | 8710 | Schw. |
Freiherr-von-Stain-Mittelschule Ichenhausen | 8715 | ||
Mittelschule Leipheim | 8724 | ||
Mittelschule Wasserburg | 8735 |
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellverbünde mit den dazugehörigen Schulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
3Die teilnehmenden Modellverbünde erhalten ab dem Schuljahr 2021/2022 rechnerisch vier Anrechnungsstunden je Einzelschule im Verbund für die Entwicklungsarbeit sowie als zusätzliche Leitungszeit, die vom Leitungsteam bedarfsgerecht auf die Verbundschulen verteilt werden.
- 4.
- Durchführung und Rahmen
1Der Schulversuch StarSV wird wissenschaftlich begleitet und beraten. 2Die Ergebnisse werden mit wissenschaftlicher Unterstützung evaluiert.
3Den rechtlichen Rahmen des Schulversuchs StarSV bilden die Art. 81 bis 83 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).
- 5.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor