Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 549 vom 04.08.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2022/2023

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. Juli 2021, Az. VI.6-BS9610-6-7a.53 534

  1. 1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 7. März 2022 bis 18. März 2022 entgegengenommen.
  2. 2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
  3. 3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 23. März 2022 statt.
  4. 4. Die Eignungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2022 statt.
  5. 5. Die Eignungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2022 statt.
  6. 6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2022 statt.
  7. 7. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
  8. 8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 31