Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 566 vom 11.08.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Verwaltungsvorschrift

2091.3-U
  • Verwaltung
  • Veterinärwesen und Futtermittel
  • Veterinärwesen
  • Tierärzte

2091.3-U

Änderung der Förderrichtlinie Masterstudiengang Tiergesundheitsmanagement
(FöR-StTierGM)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 21. Juli 2021, Az. 41a-G8721-2019/26-514

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Förderrichtlinie Masterstudiengang Tiergesundheitsmanagement (FöR-StTierGM) vom 5. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 511) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.5.3 Satz 2 Spiegelstrich 2 wird das Wort „zuwendungsfähige“ durch das Wort „studienbezogene“ ersetzt und nach der Angabe „250 €“ werden die Wörter „je Semester“ angefügt.
1.2
In Nr. 1.6 Satz 1 wird die Angabe „(Ausschlussfrist)“ angefügt.
1.3
In Nr. 1.8 Satz 3 Spiegelstrich 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgender Spiegelstrich 3 angefügt:
„–
Bestätigung der Zuwendungsempfänger, dass zuwendungsfähige Ausgaben in mindestens der Höhe der Pauschale nach Nr. 1.5.3 Satz 2 Spiegelstrich 2 entstanden sind. Die entsprechenden Belege sind für die Dauer der Zweckbindung (60 Monate) aufzubewahren.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft.

Dr. Rüdiger Detsch

Ministerialdirektor