2091.3-U
Änderung der Förderrichtlinie Masterstudiengang Tiergesundheitsmanagement
(FöR-StTierGM)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 21. Juli 2021, Az. 41a-G8721-2019/26-514
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Förderrichtlinie Masterstudiengang Tiergesundheitsmanagement (FöR-StTierGM) vom 5. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 511) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.5.3 Satz 2 Spiegelstrich 2 wird das Wort „zuwendungsfähige“ durch das Wort „studienbezogene“ ersetzt und nach der Angabe „250 €“ werden die Wörter „je Semester“ angefügt.
- 1.2
- In Nr. 1.6 Satz 1 wird die Angabe „(Ausschlussfrist)“ angefügt.
- 1.3
- In Nr. 1.8 Satz 3 Spiegelstrich 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgender Spiegelstrich 3 angefügt:
- „–
- Bestätigung der Zuwendungsempfänger, dass zuwendungsfähige Ausgaben in mindestens der Höhe der Pauschale nach Nr. 1.5.3 Satz 2 Spiegelstrich 2 entstanden sind. Die entsprechenden Belege sind für die Dauer der Zweckbindung (60 Monate) aufzubewahren.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor