2160-A
Änderung der Bekanntmachung über die Förderung der
Erziehungsberatungsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 22. Dezember 2020, Az. V2/6524.01-1/32
- 1. In Nr. 9.1 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Förderung der Erziehungsberatungsstellen vom 21. Januar 2020 (BayMBl. Nr. 53) wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor