Feuerwehr-Aktionswoche 2021
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 15. Juli 2021, Az. D1-2237-1-6
An
die Regierungen
die Staatlichen Feuerwehrschulen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Präsidien der Bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung/den Rettungszweckverband München
das THW
Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet in der Zeit vom 10. bis 19. September 2021 statt.
Das Motto der diesjährigen Aktionswoche lautet:
„HELFEN IST TRUMPF! –
Für dich, für mich, für alle“
Im Einzelnen wird zur Aktionswoche 2021 auf Folgendes hingewiesen:
- 1. Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. wird am 10. September 2021 in Neumarkt i.d.OPf. stattfinden.
- 2. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. wird zur Aktionswoche Plakate und Informationsmaterial auch für die Social-Media-Auftritte herausgeben. Unter der Internetadresse www.helfenisttrumpf.de wird es einen speziellen Auftritt zur gezielten Werbung von Interessierten geben.
- 3. Die Feuerwehren sollen im Rahmen der Aktionswoche unter Beachtung der Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung geeignete Veranstaltungen (z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür, ggf. auch virtuell, Social-Media-Aktionen, Projekte mit örtlichen Radio- oder Fernsehsendern) durchführen. Entsprechend dem Motto soll es Ziel aller Veranstaltungen der diesjährigen Aktion sein, möglichst viele Menschen – Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Männer und Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund – für ein Mitmachen in der Feuerwehr zu gewinnen.
- 4. Presse, Hörfunk und Fernsehen sollen zu den Veranstaltungen der Feuerwehren anlässlich der Aktionswoche 2021 eingeladen und gebeten werden, die Anliegen der Aktionswoche zu unterstützen und zu verbreiten. Träger der Veranstaltungen zur Aktionswoche sind die Feuerwehren. Überörtliche Veranstaltungen werden von den Stadt- und Kreisbrandräten oder -inspektoren durchgeführt.
- 5. Die Gemeinden und Landratsämter werden gebeten, die Kommandanten bzw. die Stadt- und Kreisbrandräte über diese Bekanntmachung zu unterrichten und sie bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
- 6. Die Bayerische Polizei wird gebeten, im Rahmen ihrer Aufgaben die Veranstaltungen aus Anlass der Aktionswoche, soweit notwendig und möglich, zu unterstützen. Hierzu werden die Feuerwehren zeitgerecht mit den örtlichen Polizeidienststellen in Kontakt treten.
- 7. Die im Rettungsdienst und Katastrophenschutz mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen, Verbände und das THW werden gebeten, die Darstellung ihres Zusammenwirkens mit der Feuerwehr zu unterstützen.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor