2231-A
Änderung der Bekanntmachung über Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 9. August 2021, Az. V3/6511-1/640-1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder vom 4. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 386) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1 wird der Wortlaut Satz 1 und folgender Satz 2 wird angefügt:
„2Ab dem 1. September 2021 können nur die Berechtigungsscheine eingelöst werden, die den Zusatz „Einlösbar zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2021“ aufweisen.“
- 1.2
- In Nr. 1.2 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 1.3 Satz 2 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:
„5Die Träger der Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind berechtigt, den ersten Berechtigungsschein nach Nr. 1 Satz 2 an alle Familien auszugeben, unabhängig davon, ob der vorherige Berechtigungsschein zurückgegeben wurde.“
- 1.4.2
- Der bisherige Satz 5 wird Satz 6 und wie folgt gefasst:
„6Der nächste Berechtigungsschein nach Nr. 1 Satz 2 wird seitens der Träger der Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten sowie der Träger der öffentlichen Jugendhilfe erst nach Rücklauf des vorherigen Berechtigungsscheins und im Abstand von fünf Wochen zur Ausgabe dieses vorherigen Berechtigungsscheins ausgestellt.“
- 1.5
- In Nr. 4 Satz 2 wird die Angabe „8. September“ durch die Angabe „31. Dezember“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
Markus Zorzi
Ministerialdirigent