Änderung der Bekanntmachung
„Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen“
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege
vom 25. August 2021, Az. 62-5750/182/16
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege „Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Messen und Ausstellungen“ vom 11. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 414), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 537), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nach Nr. 3.3 wird die folgende Nr. 3.4 eingefügt:
- „3.4
- Angesichts steigender Impfquoten können wissenschaftlich begleitete Pilotmessen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 2 der 13. BayIfSMV durchgeführt werden, bei denen zur Ermittlung der zulässigen Personenzahl zwar der Maßstab von einer Person pro 10 m2 zugrunde gelegt wird, geimpfte und genesene Personen jedoch ohne Anrechnung die Messe besuchen können. Dabei ist eine Obergrenze für die maximale Zahl von Besuchern festzusetzen, die gleichzeitig auf dem Messegelände sowie auf dem Freiluftgelände zugelassen werden dürfen. Die Internationale Automobilausstellung (IAA) wird als Pilotmesse mit maximal 50 000 gleichzeitig auf dem Messegelände bzw. 30 000 gleichzeitig auf den Freiluftgeländen (Open Spaces) anwesenden Besuchern durchgeführt.“
- 1.2
- Die bisherigen Nrn. 3.4. bis 3.13. werden zu den Nrn. 3.5. bis 3.14.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 26. August 2021 in Kraft.
Dr. Ulrike Wolf Ministerialdirektorin |
Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |