2030.2.3-J
Änderung der Beurteilungsbekanntmachung Justiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 9. August 2021, Az. A2 - 2012 - V - 2476/2021
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Beurteilung und Leistungsfeststellung für die Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit Ausnahme der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen (Beurteilungsbekanntmachung Justiz – JuBeurteilBek) vom 25. September 2013 (JMBl. S. 106), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 4. Dezember 2017 (JMBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.2 wird die Angabe „14. Januar 2014 (FMBl S. 14, StAnz Nr. 4)“ durch die Angabe „22. Oktober 2018 (FMBl. S. 186)“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 1.3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„1Bei schwerbehinderten Beamten und Beamtinnen sind außerdem § 178 Abs. 2 SGB IX, Art. 21 Abs. 2 LlbG und Nr. 9 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern (Bayerische Inklusionsrichtlinien – BayInklR) vom 29. April 2019 (BayMBl. Nr. 165) zu beachten.“
- 1.2.2
- In Satz 2 wird das Wort „TeilR“ durch „BayInklR“ ersetzt.
- 1.2.3
- In Satz 3 wird die Angabe „Nr. 9.1 Satz 2 TeilR“ durch die Angabe „Nr. 9.2.1 Satz 4 BayInklR“ ersetzt.
- 1.2.4
- In Satz 4 wird die Angabe „Nr. 9.1 Satz 3 TeilR“ durch die Angabe „Nr. 9.1 Satz 2 BayInklR“ ersetzt.
- 1.2.5
- Satz 5 wird wie folgt gefasst:
„5Dies gilt in besonderem Maße für schwerbehinderte Menschen im Sinn des § 155 SGB IX
(vgl. Nr. 9.1 Satz 3 BayInklR).“
- 1.3
- In Nr. 3.2.2 Satz 2 wird der erste Spiegelstrich wie folgt gefasst:
- „–
- für Beamte und Beamtinnen der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit dem fachlichen Schwerpunkt Sozialwissenschaften (Bewährungshelfer und Bewährungshelferinnen, Gerichtshelfer und Gerichtshelferinnen) sowie der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt Verwaltungsinformatik der 31. Mai;“
- 1.4
- In Nr. 3.3.3 Satz 1 werden die Wörter „§ 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Bayerische Mutterschutzverordnung (BayMuttSchV)“ durch die Wörter „§ 19 Satz 1 der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG)“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.
Heinz-Peter Mair
Ministerialdirigent