Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 610 vom 01.09.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abschlussprüfung 2022 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 11. August 2021, Az. VI.5-BS9500-5-7a.61 089

1.
Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2022 an folgendem Termin statt:

Mittwoch, 22. Juni 2022

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten) (9.30 Uhr bis 11.30 Uhr)

Die Prüfung können auch Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Fachschulen für Heilerziehungspflege ablegen.

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am

Montag, 30. Mai 2022

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

Deutsch (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),
Politik und Gesellschaft (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),
Englisch (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

und am

Mittwoch, 1. Juni 2022

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

– Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),
und
– Berufs- und Rechtskunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),

statt.

Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist

Mittwoch, 21. September 2022

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
(Bearbeitungszeit 120 Minuten) (9.30 Uhr bis 11.30 Uhr)

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am

Montag, 26. September 2022

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

Deutsch (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),
Politik und Gesellschaft (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),
Englisch (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

und am

Mittwoch, 28. September 2022

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

– Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),
und
– Berufs- und Rechtskunde (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),

statt.

2.
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen.
3.
Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden.

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2022 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 58, die Prüfungsgegenstände in § 57 der Schulordnung für die Fachschulen geregelt.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 35