7912.4-U
Änderung der Richtlinien zum Bibermanagement
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 29. Juni 2021, Az. 67d-U8644.31-2018/16-31
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien zum Bibermanagement vom 25. November 2020 (BayMBl. Nr. 746) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2.1 Satz 10 werden die Kontaktdaten der Bibermanager wie folgt geändert:
„Südbayern:
Herr Gerhard Schwab, Tel. 0172 / 6826653
Nordbayern:
Frau Berit Arendt, Tel. 0160 / 5675302
Berit.Arendt@bund-naturschutz.de“
- 1.2
- In Nr. 2.4.1 Satz 1 werden nach dem Wort „Staates“ die Wörter „als Billigkeitsleistung gemäß Artikel 53 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO)“ eingefügt.
- 1.3
- Die Anlagen 3 und 6 werden nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlagen neu gefasst.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2021 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor