2129.0-U
Änderung der Richtlinien zur Förderung
eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen
(Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm – BUMAP)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 24. August 2021, Az. 22a-U8033.3-2020/3-35
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen (Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm – BUMAP) vom 20. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 433) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 5.1 wird wie folgt gefasst:
„Die Zuwendung erfolgt durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.“
- 1.2
- In Nr. 8 Satz 1 wird die Angabe „(BGBl. I S. 203, 2037)“ durch die Angabe „(BGBl. I S. 2034, 2037)“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor