2231-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des
Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2021
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 31. August 2021, Az. V1/6512-1/462
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration über die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2021 vom 8. August 2017 (AIIMBl. S. 332), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 19) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 4.2 Satz 4 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 6.5 Satz 2 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 6.6 Satz 1 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 16. September 2021 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor