7912.4-U
Änderung der Regelung zum finanziellen Ausgleich
von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden
(Ausgleichsregelung Große Beutegreifer)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 25. August 2021, Az. 67b-U8644.11-2020/2-44
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden (Ausgleichsregelung Große Beutegreifer) vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 781) wird wie folgt geändert:
In Nr. 1 wird Satz 4 wie folgt gefasst:
„4Der Schadensausgleich stellt eine freiwillige Maßnahme des Freistaates Bayern dar und erfolgt als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO).“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor