Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 668 vom 21.09.2021

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Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Verwaltungsvorschrift

1132-G
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatliche Organisationen
  • Symbole, Feiertage, Auszeichnungen
  • Auszeichnungen (Orden, Ehrenzeichen, Staatsmedaillen)

1132-G

Änderung der Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Demenzpreises

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

vom 6. September 2021, Az. 42c-G8300-2020/3177-31

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinien zur Vergabe des Bayerischen Demenzpreises vom 17. Juni 2015 (AllMBl. 2015 S. 391) wird wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift wird das Wort „Richtlinien“ durch das Wort „Richtlinie“ ersetzt.
1.2
In Satz 1 der Vorbemerkung wird das Wort „Richtlinien“ durch das Wort „Richtlinie“ ersetzt.
1.3
In Nr. 1.1 Satz 2 wird das Wort „schärfen“ durch die Wörter „weiter voranbringen“ ersetzt.
1.4
In Nr. 2.2 werden nach dem Wort „von“ die Wörter „ein bis“ und nach dem Wort „verliehen“ die Wörter „, zum ersten Mal im Jahr 2015“ gestrichen.
1.5
In Nr. 3.2 werden nach dem Wort „Geldpreise“ die Wörter „, 3.000 Euro für den ersten Platz, 2.000 Euro für den zweiten Platz, 1.000 Euro für den dritten Platz,“ eingefügt.
1.6
Nr. 3.3 wird wie folgt geändert:
1.6.1
In Satz 1 werden die Wörter „Für weitere Leistungen können auch“ durch die Wörter „Darüber hinaus können für weitere herausragende Projekte bis zu drei“ ersetzt.
1.6.2
In Satz 2 wird nach dem Wort „werden“ das Wort „ebenfalls“ eingefügt und wird das Wort „ausgewählt“ durch das Wort „festgestellt“ ersetzt.
1.7
Nr. 5.1 wird wie folgt geändert:
1.7.1
In Satz 1 werden nach dem Wort „Internet“ die Wörter „auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Pflege (LfP)“ eingefügt und wird nach dem Wort „Verfügung“ die Angabe „unter www.stmgp.bayern.de/ministerium/demenzpreis/index.htm“ gestrichen.
1.7.2
In Satz 2 werden nach dem Wort „ausschließlich“ die Wörter „online in der Geschäftsstelle für den Bayerischen Demenzpreis einzureichen (PDF-Datei)“ durch die Wörter „per E-Mail unter Verwendung dieses Formulars im PDF-Format an die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzpreises beim LfP zu richten“ ersetzt.
1.7.3
Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Bei Bedarf können darüber hinaus weitere Informationen zum Projekt mit einer weiteren PDF-Datei mit maximal einer Seite eingereicht werden.“

1.8
Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
1.8.1
Dem Wortlaut wird folgender Satz 1 vorangestellt:

„Die jeweilige Bewerbungsfrist wird auf den Internetseiten des LfP bekannt gegeben.“

1.8.2
Der bisherige Satz 1 wird Satz 2 und nach dem Wort „nach“ werden die Wörter „dem Einreichungstermin“ durch die Wörter „Ablauf der Bewerbungsfrist“ ersetzt.
1.9
Nach Nr. 5.3 wird folgende Nr. 6 eingefügt:
6.
Beilhilferecht
6.1
Soweit es sich bei den Geldpreisen um staatliche Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der beihilferechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24. Dezember 2013, Seite 1) gewährt.
6.2
Die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzpreises hat das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe und die Freistellung von der Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission für jeden Einzelfall zu prüfen.
6.3
Bei Vorliegen der Voraussetzungen einer De-minimis-Beihilfe ist der Preisempfänger aufzufordern, eine De-minimis-Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzpreises abzugeben. Dem Preisempfänger wird bei Vorliegen der Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung eine De-minimis-Bescheinigung ausgehändigt. Diese ist von ihm zehn Jahre lang aufzubewahren und auf Anforderung der Kommission, der Bundesregierung, Landesverwaltung oder bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen.“
1.10
Die bisherige Nr. 6 wird Nr. 7 und wie folgt geändert:
1.10.1
Die bisherigen Nrn. 6.1 und 6.2 werden die Nrn. 7.1 und 7.2.
1.10.2
Die bisherige Nr. 6.3 wird Nr. 7.3 und wie folgt geändert:
1.10.2.1
In Satz 2 werden nach dem Wort „öffentlich“ die Wörter „, über das Ergebnis sind Niederschriften zu fertigen“ gestrichen.
1.10.2.2
Folgender Satz 3 wird angefügt:

„Die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzpreises legt dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein Ergebnisprotokoll vor.“

1.10.3
Die bisherige Nr. 6.4 wird Nr. 7.4 und folgender Satz 3 wird angefügt:

„Den Jurymitgliedern wird für die Juryberatungen sowie die Veranstaltung zur Verleihung des Preises auf Antrag eine Erstattung von Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG) gewährt.“

1.10.4
Die bisherige Nr. 6.5 wird Nr. 7.5.
1.10.5
Die bisherige Nr. 6.6 wird Nr. 7.6 und wie folgt geändert:
1.10.5.1
Der Wortlaut wird Satz 1 und die Wörter „einer Mehrheit von zwei Dritteln“ werden durch die Wörter „einer einfachen Mehrheit“ ersetzt.
1.10.5.2
Nach Satz 1 werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt:

„Jedes Jurymitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des vorsitzenden Jurymitglieds.“

1.10.6
Die bisherige Nr. 6.7 wird Nr. 7.7 und das Wort „bestimmt“ wird durch das Wort „hat“ ersetzt.
1.11
Die bisherige Nr. 7 wird Nr. 8 und wie folgt geändert:
1.11.1
In Satz 1 werden nach dem Wort „beim“ die Wörter „Vorsitzenden der Jury für den Bayerischen Demenzpreis“ durch das Wort „LfP“ ersetzt.
1.11.2
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Das LfP ist für die Organisation des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens zuständig.“

1.12
Die bisherige Nr. 8 wird Nr. 9 und wie folgt geändert:
1.12.1
Die bisherige Nr. 8.1 wird Nr. 9.1 und das Wort „Richtlinien“ wird durch das Wort „Richtlinie“ ersetzt.
1.12.2
Die bisherige Nr. 8.2 wird Nr. 9.2 und das Wort „Richtlinien“ wird durch das Wort „Richtlinie“ ersetzt.
1.13
Die bisherige Nr. 9 wird Nr. 10 und wie folgt geändert:
1.13.1
In der Überschrift wird nach dem Wort „Inkrafttreten“ das Wort „, Außerkrafttreten“ angefügt.
1.13.2
Der Wortlaut wird Satz 1 und die Wörter „Richtlinien treten“ werden durch die Wörter „Richtlinie tritt“ ersetzt.
1.13.3
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

„Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 22. September 2021 in Kraft.

Stephanie Jacobs

Ministerialdirektorin