2032.3-J
Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung von
Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 31. August 2021, Az. A2 - 2103 - IV - 9865/2021
- 1. Die Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25. Juni 2004 (JMBl. S. 130), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 348) geändert worden ist, wird in Abschnitt I wie folgt geändert:
Nr. 6.1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„3Da die Tätigkeit nicht als Teil der Haupttätigkeit anzusehen ist, bleiben die Vergütungen aus der nebenberuflichen Lehrtätigkeit entsprechend den Maßgaben des § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und R 3.26 LStR bis zu dem in § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG genannten Betrag steuerfrei.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor