Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 675 vom 22.09.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2032.3-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Nebenvergütungen, Aufwandsentschädigungen

2032.3-J

Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung von
Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 31. August 2021, Az. A2 - 2103 - IV - 9865/2021

  1. 1. Die Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25. Juni 2004 (JMBl. S. 130), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 348) geändert worden ist, wird in Abschnitt I wie folgt geändert:

Nr. 6.1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

3Da die Tätigkeit nicht als Teil der Haupttätigkeit anzusehen ist, bleiben die Vergütungen aus der nebenberuflichen Lehrtätigkeit entsprechend den Maßgaben des § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und R 3.26 LStR bis zu dem in § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG genannten Betrag steuerfrei.“

  1. 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor