Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 697 vom 29.09.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.1.0-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Unterricht

2230.1.1.1.1.0-K

Antragstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung
im Schuljahr 2022/2023

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 10. September 2021, Az. II-BS4244.0/13/2

1Eingebettet in das Gesamtprojekt Eigenverantwortliche Schule wurde zum Schuljahr 2013/2014 für staatliche Schulen die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag eine erweiterte Schulleitung nach Art. 57a des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) einzurichten, um die Führungssituation durch eine Reduktion der Führungsspannen auf 1 zu 14 spürbar zu verbessern. 2Die erweiterte Schulleitung soll durch Übernahme von Führungs- und Personalverantwortung die berufliche Entwicklung der ihr zugeordneten Lehrkräfte unterstützen, durch die gemeinsame Reflexion schul- bzw. fachbezogener Qualitätsziele die Abstimmung in pädagogischen Teams verbessern und einen Beitrag zur Profilschärfung der Schule leisten.

1.
Aufgaben der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung

1Die Kernaufgaben der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung sind eine Intensivierung der schulinternen Kommunikation, der Aufbau einer professionellen Feedbackkultur auf der Grundlage von Unterrichtsbesuchen und Mitarbeitergesprächen mit den ihnen zugeordneten Lehrkräften sowie die Begleitung in der Umsetzung individueller Entwicklungsziele. 2Grundlagen für den Aufbau schulbezogener Leitungsmodelle sind die in § 28 der Lehrerdienstordnung (LDO) bzw. den schulartspezifischen Funktionenkatalogen niedergelegten Aufgabenfelder, die Regelungen in der Bekanntmachung „Durchführung des Mitarbeitergesprächs an den staatlichen Schulen“ vom 16. Mai 2014 sowie die mitwirkende Rolle der erweiterten Schulleitung bei der dienstlichen Beurteilung gemäß den „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern“ vom 27. April 2021. 3Für die Erfüllung der Aufgaben im Bereich der Personalführung und Qualitätssicherung werden jedem Mitglied in der erweiterten Schulleitung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung (ErwSchLV) jeweils zwei Lehrerwochenstunden als Leitungszeit zugewiesen.

2.
Einrichtung einer erweiterten Schulleitung zum Schuljahr 2022/2023
2.1
Antragsverfahren

1Die staatlichen Schulen mit Antragsberechtigung zum Schuljahr 2022/2023 ergeben sich nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ErwSchLV aus den im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mitteln. 2Im Rahmen der verfügbaren Kontingente werden je Schulart neben den ehemaligen Teilnehmern der Schulversuche MODUS F und Profil 21 in absteigender Reihung die nach Lehrerzahl jeweils größten Schulen ausgewählt. 3Alle nicht unter Nr. 2.3 genannten staatlichen Gymnasien, Realschulen und beruflichen Schulen mit mindestens 16 staatlichen Lehrkräften können einen Antrag über das Wartelisten-Verfahren stellen (§ 3 ErwSchLV). 4Diese Anträge können, in absteigender Reihenfolge nach der Lehrerzahl, nur dann bewilligt werden, wenn Kapazitäten wegen nicht gestellter oder nicht bewilligter Anträge der unter Nr. 2.3 benannten Schulen verbleiben. 5Für ihre Planungen können diese Schulen die aus den Amtlichen Schuldaten des Schuljahres 2020/2021 ermittelte maximale Anzahl an Funktionsstellen in der erweiterten Schulleitung bei der jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörde erfragen.

2.2
Funktionsstellenzahl in der erweiterten Schulleitung

1Für die Antragsbewilligung und die Ermittlung der maximalen Funktionsstellenzahl ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ErwSchLV die Anzahl an Lehrkräfte gemäß den „Amtlichen Schuldaten“ des Schuljahres 2020/2021 maßgeblich, wobei alle zum Erhebungsstichtag an der Schule im Unterricht bzw. für außerunterrichtliche Aufgaben mit Anrechnungsstunden eingesetzten staatlichen Lehrkräfte in die Zählung eingehen. 2Nichtstaatliche Lehrkräfte, weiteres pädagogisches Personal gemäß Art. 60 BayEUG, Referendarinnen und Referendare ohne eigenverantwortlichen Unterrichtseinsatz sowie aufgrund von Abordnung, Beurlaubung, Freistellung oder Abwesenheit nicht eingesetzte Lehrkräfte sind nicht einzubeziehen. 3Die maximale Anzahl der Mitglieder in der erweiterten Schulleitung wird auf Grundlage der in § 1 Abs. 1 Satz 3 ErwSchLV festgelegten Führungsspanne von 1 zu 14 bestimmt.

2.3
Neueinrichtungen zum Schuljahr 2022/2023

1Auf Grundlage der nach dem Aufforderungsschreiben eingegangenen Anträge wird zum Schuljahr 2022/2023 nach Maßgabe der im Staatshaushalt 2022/2023 voraussichtlich verfügbaren Stellen und Mittel an folgenden 66 staatlichen Schulen eine erweiterte Schulleitung gemäß Art. 57a BayEUG eingerichtet:

2.3.1
Realschule
Schul-
nummer
Schule MODUS F max. Anzahl der Mitglieder der erwSL1)
0413 Walter-Mohr-Realschule
Staatl. Realschule Traunreut
4
0423 Staatl. Realschule Obertraubling 3
0436 Markgrafen-Realschule
Staatliche Realschule Burgau
3
0442 Staatliche Realschule Coburg I 3
0452 Dr.-Ernst-Schmidt-Realschule
Staatliche Realschule Ebern
3
0461 Johann-Georg-von-Soldner-Schule
Staatl. Realschule Feuchtwangen
3
0463 Realschule im Rupertiwinkel,
Staatliche Realschule für Knaben Freilassing
3
0472 Staatliche Realschule Furth i. Wald 3
0480 Ludwig-Derleth-Realschule
Staatliche Realschule Gerolzhofen
3
0484 Staatliche Realschule Bad Griesbach i. Rottal 3
0515 Dr.-Karl-Grünewald-Schule
Staatliche Realschule Bad Königshofen i. Gr.
3
0516 Staatliche Realschule Bad Kötzting -
Realschule der Pfingstrittstadt
3
0517 Maximilian-von-Welsch-Schule
Staatliche Realschule Kronach I
3
0537 Fichtelgebirgsrealschule
Staatliche Realschule Marktredwitz
3
0566 Staatl. Realschule Memmingen 3
0569 Staatliche Realschule Naila 3
0573 Staatliche Realschule Neufahrn i. NB 3
0596 Realschule am Maindreieck
Staatliche Realschule Ochsenfurt
3
0629 Wolfgang-Kubelka-Realschule
Staatliche Realschule für Knaben
Schondorf a. Ammersee
3
0646 Reiffenstuel-Realschule
Staatl. Realschule Traunstein
4
0655 Staatliche Realschule Vöhringen 3
0656 Staatliche Realschule Vohenstrauß 3
0664 Staatliche Realschule Wassertrüdingen 3
0680 Marieluise-Fleißer-Realschule
Staatl. Realschule München III
3
0690 Staatliche Realschule Passau
Dreiflüsse-Realschule
3
0694 Hans-Scholl-Realschule
Staatliche Realschule für Knaben Weiden
3
0698 Jakob-Kaiser-Realschule
Staatliche Realschule Hammelburg
3
0717 Lena-Christ-Realschule
Staatl. Realschule Markt Schwaben
3
0728 Michael-Ignaz-Schmidt-Schule
Staatliche Realschule Arnstein
3
0764 Achental-Realschule
Staatl. Realschule Marquartstein
3
0766 Zugspitz-Realschule Staatl. Realschule
für Knaben Garmisch-Partenkirchen
3
2.3.2
Gymnasium
Schul-
nummer
Schule MODUS F max. Anzahl der Mitglieder der erwSL2)
0033 Clavius-Gymnasium Bamberg 8
0040 Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth x 7
0070 Anne-Frank-Gymnasium Erding 7
0092 Hardenberg-Gymnasium Fürth 8
0106 Max-Mannheimer-Gymnasium Grafing 7
0114 Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch 7
0125 Katharinen-Gymnasium Ingolstadt 7
0170 Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau 7
0189 Rupprecht-Gymnasium München 7
0190 Pestalozzi-Gymnasium München 7
0234 Dürer-Gymnasium Nürnberg 7
0245 Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach 7
0273 Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim 7
0304 Gymnasium Puchheim 7
0359 Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf 7
0363 Gymnasium Waldkraiburg x 5
0399 Gymnasium Neutraubling 7
0959 Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim 7
0971 Gymnasium Kirchheim b. München 7
2.3.3
Berufliche Schule
Schul-
nummer
Schule Profil 21 max. Anzahl der Mitglieder der erwSL3)
0855 Staatliche Fachoberschule Augsburg x 8
0896 Gustav-von-Schlör-Schule
Staatliche Fachoberschule Weiden i. d. OPf.
6
0927 Staatl. Fachoberschule Fürstenfeldbruck 7
0932 Staatl. Fachoberschule Neusäß x 5
1172 Staatliche Fachoberschule Würzburg 7
1173 Staatliche Fachoberschule Unterschleißheim 6
1762 Staatl. Berufsschule Starnberg 8
1768 Staatl. Berufsschule I Traunstein 6
3036 Staatl. Berufsschule II Passau 8
7058 Staatl. Berufsschule Miltenberg-Obernburg 7
Z126 Staatl. berufl. Schulzentrum Miesbach 8
Z174 Staatliches Berufliches Schulzentrum
für Gesundheitsberufe München
11
Z179 Staatliches Berufliches Schulzentrum
für Gesundheitsberufe Erlangen
12
Z181 Staatliches Berufliches Schulzentrum
für Gesundheitsberufe Würzburg
12
Z512 Staatl. berufl. Schulzentrum
Weißenburg-Gunzenhausen
6
Z703 Staatl. berufl. Schulzentrum
Höchstädt a.d.Donau
6
3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2021 in Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Antragsstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2021/2022 vom 15. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 611, Nr. 745) tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2021 außer Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor


1)
In der Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung sind die Funktionen „ständige Vertretung der Schulleiterin/des Schulleiters“ und „weitere Stellvertreterin/weiterer Stellvertreter und ständige Mitarbeiterin/ständiger Mitarbeiter in der Schulleitung an Realschulen mit mehr als 540 Schülerinnern und Schülern“ enthalten.
2)
1Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. 2Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen.
3)
1Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters sowie der weiteren Vertreterin/des weiteren Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters, der Außenstellenleiterin/des Außenstellenleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. 2Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen.


Anlage