Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 719 vom 06.10.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 9F81EC52FBE289137E96D4AD79B321DF04CA26B2217E41427BDACA997515EAA3

Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stellen für Schulleiter und Ständige Vertreter (m/w/d)
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 16. September 2021, Az. VI.7-BO9001.1-7a.84 725

Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

Staatliche Berufliche Oberschule (staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule) Friedberg

Die Staatliche Fachoberschule Friedberg mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2020/21 insgesamt 956 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Friedberg mit den Ausbildungsrichtungen Gesundheit sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 79 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen (m/w/d) am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen (m/w/d) dem Führungsverhalten beigemessen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte (m/w/d) von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften (m/w/d) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte (m/w/d) von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

  1. a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d), insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
  2. b)gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
  3. c)von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
  4. d)gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin (m/w/d) eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
  5. e)gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.

Stefan Graf

Ministerialdirektor