2162-A
Änderung der Bekanntmachung über die
Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten,
Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und
junge Volljährige mit Behinderung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 16. September 2021, Az. II4/6417.01-1/29
- 1. In Nr. 22 Satz 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration über die Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung vom 1. Juli 2017 (AllMBl. S. 297) wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 15. Oktober 2021 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor