7071-W
Änderung der Richtlinie für die Gewährung der
Bayerischen Corona-Härtefallhilfe (Härtefallhilfe)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 13. Oktober 2021, Az. 33-3560-5/7/22
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie „Richtlinie für die Gewährung der Corona-Härtefallhilfe (Härtefallhilfe)“ vom 10. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 313), geändert durch Bekanntmachung vom 29. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 536), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Präambel wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Satz 1 wird im siebten Spiegelstrich nach der Angabe „28. September 20207“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und nach „12. April 20218“ die Angabe „und 20. Juli 2021 (GVBl. S. 498)“ ergänzt.
- 1.1.2
- In Satz 2 wird das Wort „September“ durch „Dezember“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 3.3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Satz 1 wird das Wort „September“ durch „Dezember“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Satz 2 erster Spiegelstrich wird das Wort „September“ durch „Dezember“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 5.6 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Satz 1 wird das Wort „August“ durch „Dezember“ ersetzt.
- 1.3.2
- In Satz 2 wird das Wort „August“ durch „Dezember“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 13. Oktober 2021 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin