Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 74 vom 27.01.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2022
der Fachlehrer nach der ZAPO-F II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 14. Januar 2021, Az. III.3-BS7170.0/9/12

Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2022 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (KWMBl. I 1997 S. 50, ber. KWMBl. I S. 86), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 24. April 2020 (GVBl. S. 246) geändert worden ist, in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBI. S. 410, 571), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 368), und hat Wettbewerbscharakter.

Hierzu wird bekannt gegeben:

1.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer sich im Schuljahr 2021/2022 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).
2.
Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 7. April 2021 bis 7. Oktober 2021. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
3.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
3.1
Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 31. Januar 2022 bis 3. Juni 2022 statt.

Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer/der einzelnen Teilnehmerin eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.

3.2
Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 11. April 2022 statt.
3.3
Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 7. Juni 2022 bis 10. Juni 2022 statt.
3.4
Für die Prüfungsteilnehmer 2022, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2022 festgelegt.
3.5
Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nr. 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.
4.
Wiederholung der Qualifikationsprüfung
4.1
Die Meldung hat spätestens zu erfolgen:
4.1.1
Falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 6. Juli 2021.
4.1.2
Falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

4.2
Die Bewerber haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.

Stefan Graf

Ministerialdirigent

StAnz. Nr. 4