Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2022
der Fachlehrer nach der ZAPO-F II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. Januar 2021, Az. III.3-BS7170.0/9/12
Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2022 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (KWMBl. I 1997 S. 50, ber. KWMBl. I S. 86), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 24. April 2020 (GVBl. S. 246) geändert worden ist, in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBI. S. 410, 571), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 368), und hat Wettbewerbscharakter.
Hierzu wird bekannt gegeben:
- 1.
- Zur Prüfung wird zugelassen, wer sich im Schuljahr 2021/2022 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).
- 2.
- Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 7. April 2021 bis 7. Oktober 2021. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
- 3.
- Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
- 3.1
- Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 31. Januar 2022 bis 3. Juni 2022 statt.
Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer/der einzelnen Teilnehmerin eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.
- 3.2
- Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 11. April 2022 statt.
- 3.3
- Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 7. Juni 2022 bis 10. Juni 2022 statt.
- 3.4
- Für die Prüfungsteilnehmer 2022, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2022 festgelegt.
- 3.5
- Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nr. 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.
- 4.
- Wiederholung der Qualifikationsprüfung
- 4.1
- Die Meldung hat spätestens zu erfolgen:
- 4.1.1
- Falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 6. Juli 2021.
- 4.1.2
- Falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
- 4.2
- Die Bewerber haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
StAnz. Nr. 4