7072-D
Zweite Änderung der Förderrichtlinie digitales Rathaus
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales
vom 27. September 2021, Az. B3.2-6821-1-4
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich (Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR) vom 19. Juli 2019 (BayMBI. Nr. 290), die durch Bekanntmachung vom 15. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 16) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
-
1. In Nr. 4.1.1 werden die Wörter „als Online Service“ durch die Wörter „in den „Online-Verfahren““
ersetzt. - 2. Es wird folgende neue Nr. 4.1.5 eingefügt:
- „4.1.5
- 1Abweichend von Nrn. 4.1.1 und 4.1.2 können folgende Online-Dienste und sonstige Systeme gefördert werden: Online-Terminvereinbarung, Online-Fundbüro und Ratsinformationssystem. 2Diese Online-Dienste und Systeme müssen im BayernPortal verfügbar sein.“
- 3. In Nr. 4.2 Satz 2 wird das Wort „Maßnahmebeginn“ durch das Wort „Vorhabenbeginn“ ersetzt.
- 4. In Nr. 5.3 wird die Angabe „5 000“ durch die Angabe „2 500“ ersetzt.
-
5. In Nr. 7.1.4 Buchst. c werden die Wörter „Online Services“ durch die Wörter „Online-Verfahren“
ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Hans Michael Strepp
Ministerialdirektor