220-WK
Änderung der Bekanntmachung über die
Richtlinien für die Gewährung von Stipendien
für auf Grund der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2)
in der Anfangsphase ihres Schaffens beeinträchtigte Künstlerinnen und Künstler
(Stipendienprogramm des Freistaats Bayern „Junge Kunst und neue Wege“)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 2. November 2021, Az. K.1-K1207.0/1/82
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Gewährung von Stipendien für auf Grund der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) in der Anfangsphase ihres Schaffens beeinträchtigte Künstlerinnen und Künstler (Stipendienprogramm des Freistaats Bayern „Junge Kunst und neue Wege“) vom 19. März 2021 (BayMBl. Nr. 210) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 3 Satz 3 wird die Angabe „1/12“ durch die Angabe „1/18“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 5.1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2Der Bewilligungszeitraum pro ausgereichter Zuwendung umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2022.“
- 1.3
- In Nr. 6.6 Satz 1 wird die Angabe „28. Februar 2022“ durch die Angabe „31. August 2022“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 9 wird die Angabe „31. August 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. November 2021 in Kraft.
Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor