Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2021
Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 25. Oktober 2021
Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2021 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
- 2 129 550 €
und
- im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
- 415 200 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1) | Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1 316 650,00 € festgesetzt. | ||
(2) | Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind | 658 325,00 €. | |
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt: | |||
Bezirk Niederbayern | 263 330,00 € | ||
Bezirk Oberpfalz | 263 330,00 € | ||
Landkreis Regensburg | 78 999,00 € | ||
Stadt Regensburg | 26 333,00 € | ||
Gemeinde Alteglofsheim | 26 333,00 € | 658 325,00 € | |
1 316 650,00 € |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200 000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Tanja Schweiger
Landrätin
Verbandsvorsitzende