Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 781 vom 10.11.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Abiturprüfung 2023

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 8. Oktober 2021, Az. V.5-BS5500-6b.504 829

1.
Die Abiturprüfung im Schuljahr 2022/23 findet an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs zu folgenden Terminen statt:
1.1
Schriftlicher Teil
26. April 2023 Deutsch
3. Mai 2023 Mathematik
28. April 2023 3. Abiturprüfungsfach
(ohne Französisch, mit Geschichte auf Französisch im Rahmen des AbiBac)
5. Mai 2023 Französisch
1.2
Kolloquiumsprüfungen
Erste Prüfungswoche: Montag, 15. Mai mit Freitag, 19. Mai 2023
Zweite Prüfungswoche: Montag, 22. Mai mit Freitag, 26. Mai 2023
1.3
Die praktischen Prüfungen im Fach Sport werden nicht vor Dienstag, den 24. Januar 2023, die praktischen Prüfungen im Fach Musik nicht vor Montag, den 13. März 2023 durchgeführt. Im Fach Sport werden die praktischen Prüfungen in den verschiedenen Handlungsfeldern innerhalb des angegebenen Zeitraums unter Berücksichtigung sowohl des Trainingsfortgangs als auch der Anforderungen des Klausurenplans im Kurshalbjahr 12/2 terminiert.
1.4
Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 16. Juni 2023 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen Prüfungen und mündlichen Zusatzprüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

2.
Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sowie der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.

Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.

3.
Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2023 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des § 59 GSO), nehmen zu den unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an der Abiturprüfung teil.
4.
Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem amtlichen Schulverwaltungsprogramm.
5.
Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet

am Freitag, den 30. Juni 2023

statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 45