Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 782 vom 10.11.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 25. Oktober 2021, Az. VII.6-BP4042.0/154/5

Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:

Botschaftsschule Ankara, Zweigstelle Izmir, Türkei

Besetzungsdatum: 1. August 2022
Ende der Bewerbungsfrist: 1. Dezember 2021

Zweisprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 136
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Gemischtsprachiges International Baccalaureate (GIB)

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers (m/w/d) zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

Die Stelle einer Prozessbegleiterin oder eines Prozessbegleiters (m/w/d) für den Dienstort Washington, USA, ist zu besetzen:

Besetzungsdatum: 1. September 2022
Ende der Bewerbungsfrist: 15. November 2021

Tätigkeitsprofil:

Zu den Aufgaben einer Prozessbegleiterin oder eines Prozessbegleiters gehören:

  • Analyse der Qualitätsmanagementprozesse an den Deutschen Schulen im Ausland in der jeweiligen Fortbildungsregion
  • Begleitung und Unterstützung bei der Erstellung von Schulentwicklungsplanung (z. B. nach einer Bund-Länder-Inspektion)
  • Beratung und Unterstützung von Schulleitungen, Fachteams, Abteilungsteams und Steuergruppen im Hinblick auf das Qualitätsmanagement der Einzelschule und die Vernetzung in der Region
  • Konzeptentwicklung zu von den fördernden Stellen definierten Schwerpunkten der Fortbildung
  • Pädagogische Beratung von Schulen im Aufbau
  • Regelmäßige Rückmeldung an die Einzelschule in Form eines standardisierten Berichts zum Qualitätsmanagement der Schule
  • Beratung mit den Schulen über die schulinternen und regionalen Fortbildungsnotwendigkeiten sowie über die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fortbildungen; Impulsgebung für die zukünftige Schwerpunktsetzung der Fortbildungsangebote der fördernden Stellen sowie regionales Fortbildungsmanagement im Auftrag der ZfA (Organisation, inhaltliche Umsetzung, Abrechnung über Projektmittel, Rechenschaftslegung der zentral gesteuerten und verantworteten Maßnahmen und deren Evaluation)
  • Wahrnehmung von Fortbildungsaufträgen (Online-Formate, Präsenzformate, hybride Formate) in der Region und gegebenenfalls im Auftrag der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Bonn/Berlin
  • Planung, Durchführung und Evaluation von Projekten zu innovativen pädagogischen Fragestellungen
  • Regelmäßige Berichterstattung
  • Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von Regionalen Netzwerktagungen

Anforderungsprofil:

Als Voraussetzungen für den Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter gelten:

  • Grundsätzlich in Deutschland erworbenes Erstes und Zweites Staatsexamen für das höhere Lehramt (Sekundarstufe I und/oder II) oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Leitungserfahrung (vorzugsweise Schulleitung) oder Beratungserfahrung als externe Beraterin oder externer Berater (m/w/d) bei Schulentwicklungsprozessen
  • Langjährige Unterrichtserfahrung
  • Ausgewiesene Erfahrung im Bereich Qualitätsmanagement von schulischen Systemen
  • Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement
  • Identifikation mit dem Auslandsschulqualitätsmanagement (AQM)
  • Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst bis zur Besoldungsgruppe A 14/A 15 (in begründeten Einzelfällen bis A 16) oder unbefristet angestellte Lehrkraft mit entsprechender Tarifgruppe
  • Gute Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder einer anderen weltweiten Verkehrssprache
  • Erwünscht sind Erfahrungen über die eigene Einsatzschule hinaus in der Organisation und Durchführung von Fortbildungen und/oder Erfahrung aus der Begleitung bzw. Moderation von Schulentwicklungsprozessen als externe/r Berater/in und/oder Erfahrung als Evaluatoren/Inspektoren (Qualitätsmanagement)

Die Prozessbegleiterin oder der Prozessbegleiter soll über eine hohe personale und soziale Kompetenz verfügen, insbesondere über:

  • Kommunikationskompetenz und Kooperationsfähigkeit,
  • Interkulturelle Kompetenz,
  • Teamfähigkeit,
  • Selbstreflexionsfähigkeit,
  • Durchsetzungsfähigkeit,
  • hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit,
  • hohe Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie Bereitschaft zu häufigen und regelmäßigen Dienstreisen und
  • eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Haltung einnehmen.

Außerdem sind eine hohe Kompetenz bei der Beziehungsgestaltung in der Umsetzung von Beratungsprozessen und Fortbildungsveranstaltungen in analogen und digitalen Settings von besonderer Bedeutung.

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Der Grundvertrag beträgt drei Jahre. Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine Regeleinsatzzeit von sechs Jahren ermöglichen.

Drittbewerbungen sind zugelassen.

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK

Ansprechperson für Informationen zur Stelle:

E-Mail: Andreas.Mittermair@bva.bund.de

Tel.: 022899 358 – 81011

Ansprechperson für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: Gabriele.Klug@bva.bund.de

Tel.: 022899 358 – 71084

Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter der Zentralstelle schriftlich in einem Motivationsschreiben mit.

Wichtig:
Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, über Ihre Bewerbung und lassen sich ggf. von ihm beraten.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
ZfA 4
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. VII.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) bis vier Wochen nach dem Bewerbungsschluss auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle unter www.auslandsschulwesen.de.

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten(BfAA) hat sich die Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

Stefan Graf

Ministerialdirektor